Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Gescher, BAB 31, km 40,135, FR Oberhausen um 32 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 122 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan mit Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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