Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 05.12.2015 in Frankfurt am Main, Ludwig-Landmann-Straße, LM 298 Richtung Heestraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 74 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit LasergerätLasermessung, Foto. Bußgeldbescheid mit Bußgeld von 80,00 €

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.

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