Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 12.11.2015 in Aachen, Hohenstaufenallee, Klemensstraße, Ri. Innenstadt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 58 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 8 km/h. Beweismittel: TRAFFIPHOT stat. Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Aachen übersandt.

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