In Seybruch, auf der B 191, Abs. 250, St 2,251, FR Dömitz wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiStar S330 stat. Geschw. ergab 76 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Bußgeld: 90,00 €

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.5 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüchow-Dannenberg

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