Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Sankt Augustin-Meindorf, auf der BAB 59, in Fahrtrichtung Königswinter / Bonn um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: VDS M5 digital mit Frontfoto 128 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldstelle Rhein-Sieg-Kreis übersandte Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

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