Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustrelitz, Wilhelm-Stolte-Straße, K 90, Abs. 10, km 0,8, Ri. B 96 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan FM1 wurden 72 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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