Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Autobahnkreuz Rostock die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Das Lichtmessverfahren mit Foto ergab 69 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Zeugenfragebogen

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