Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Hoch.-Massenheim, auf der BAB 66, bei km 19,560, Richtung Wiesbaden ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 120 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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