Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Steinfurt, OT Burgsteinfurt, K 76, Leerer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 99 km/h bei zulässigen 50 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät TraffiStar S350 mobil mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 49 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Vordruck Anhörung

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