Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 103N, Höhe Abs. 410, km 2,3, Rtg. BAB 20 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 129 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung

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