Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 72141, Walddorfhäslach, auf der B 27, km 0,0, FR Stuttgart begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 12 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiStar S 350 und Foto 72 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen mit Zahlungsangebot

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