Der notige Abstand wurde im LK Oldenburg, 27777 Ganderkesee, auf der BAB 28, in Höhe km 104,121,Rtg. Oldenburg nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 108 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 54,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 14,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.0 select festgestellt.

Verstoß gegen: § 25 Abs. 2a StVG § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis erließ Bußgeldbescheid

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