Der Abstandsverstoß erfolgte in Langgöns, auf der BAB 45, bei km 181,275, Fahrtrichtung Hanau. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 51,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörung
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