Am 21.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 124 km/h der erforderliche Abstand von 51,67 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Behringen, auf der BAB 71, km 95,4, RF Schweinfurt nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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