Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 71, Zehla-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, Auf der Lastspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 13 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Piezomessung mit Foto 93 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörung

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