Der erforderliche Abstand wurde in Allershausen, auf der Bundesautobahn A 9, Ab. 1040, bei km 7.988 nicht eingehalten.Es  wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 35,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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