Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Nürnberg, auf der Rothenburger Straße, ggü. LM 220, Ri. Lehrberger Straße die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 52 km/h bei zulässigen 30 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandte Vordruck Anhörung

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten”