Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Schweinfurt, bei km 125,2, auf der Überholspur mit 28 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 108 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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