Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schweinfurt, auf der B 286, Abschnitt 520, km 0.500, Ri. Gerolzhofen mit 68 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 168 km/h. Beweismittel: Messung mit
Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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