Nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Düsseldorf, auf der Bundesautobahn 46, Fleher Brücke, bei Kilometer 75,136, Fahrtrichtung Neuss wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 121 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 101 km/h, Beweismittel: Messgerät Vitronic, PoliScan F1 HP , Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf

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