In Hamm, Werler Straße, Höhe Pentlinger Straße, Fahrtrichtung Hamm wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h überschritten. Gemessen wurden mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 87 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Hamm übersandte Zeugenfragebogen

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