Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 198, Eim. Below, Abs. 190 / km 2,0 – 3,4, Ri. Wesenberg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 36 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 136 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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