Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Freiburg, Schützenalleetunnel, auf der linken Spur, stadtauswärts ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 61 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 11 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Verwarnung / Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Freiburg übersandt.

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