Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 3, bei km 48,050, Gem. Neustadt/Wied, in FR Köln begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 7 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 107 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Schriftliche Verwarnung.

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