In Düsseldorf, auf der Bundesautobahn 44, in Fahrtrichtung Mönchengladbach, mittlere Fahrspur, bei Kilometer 91,45 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 126 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Düsseldorf

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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