Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Annweiler, im Staufertunnel, auf der B 10, FR Landau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 87 km/h, erlaubt waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messung mit TraffStar S330.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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