Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuss, auf der A 46, bei km 73,753, RF W, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 90 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Rhein-Kreis Neuss übersandt.

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