Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der A 60, in der Gem. Mainz, Höhe km 15,1, FR Bingen, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 103 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Messgerät ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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