Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund
um 64 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 124 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Tatfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Helmstedt übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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