Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, im Bereich von km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in Fahrtrichtung Werder die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 187 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 57 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. ES3.0 Messung mit Bild

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Formblatt Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen im Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Brandenburg/Internetwache übersandt.

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