Bei der Geschwindigkeitsmessung am 04.10.2015 in Gem. Olching, auf der A 8 West, Richtung München, Abschnitt 480, km 2.830 außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit 136 km/h um 16 Km/h, bei erlaubten 120 km/h überschritten. Messgerät: PoliScanSpeed

Verstoß gegen 41 Abs 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 Bkat

Bußgeldstelle Straubing ist die bearbeitende Diensstelle.

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