Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 72151, Gem. Walddorfhäslach, auf der B 27, km 0,0, FR Tübingen, Höhe Bullenbank. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto 154 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Reutlingen übersandte Zeugenfragebogen

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