Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Alzey, Gem. Alzey, A 61, Höhe km 323.0, FR Norden außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 130km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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