Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dätgen, auf der A 7, bei km 84,340, in Rtg. Flensburg, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 82 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung von 22 km/h wurde durch Messung mit Lasergerät und Foto dokumentiert.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von  Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandt.

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