Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, auf der BAB 45. bei km 0,470, in FR Oberhausen, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 91 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung zur Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.

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