Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften in Großostheim, B 469, Abschnitt 180, km 2,65 um 30 km/h, bei zulässigen 90 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 120 km/h. Beweismittel: Protokoll Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandte Zeugenfragebogen

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