In Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 1,3380 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 35,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 1,3380 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,50 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, …Mehr

In Waldbrunn, A 3, Ri. Passau-Linz, Abschnitt 360, km 2,046 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 41,00 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Viechtach

Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 113 km/h der erforderliche Abstand von 56,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Waldbrunn, A 3, Ri. Passau-Linz, Abschnitt 360, km 2,046 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 15,50 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS4.5 festgestellt und mit Bußgeldbescheid mit 1 Monat …Mehr

In Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 1.338 wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h der erforderliche Abstand von 60,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 1.338 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,5 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 mit Foto festgestellt. Verletzte Vorschriften: § 4 …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit in Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 3,500 begangen, Bußgeldstelle Straubing

Mit 61 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h in Augsburg, A 8 West, Ri. München, Abschnitt 360, km 3,500 außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS 4.5 und Foto ergab 181 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, …Mehr