Altötting, B299, Abs 3080, Km 1.850, Höhe Fischwiher, Rtg. Altötting “Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.” …Mehr
Verkehrsordnungwidrigkeit durch Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Altötting, Altötting-Wegscheid, km 1,8, Richtung AÖ festgestellt, Bußgeldstelle Straubing
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altötting, Altötting-Wegscheid, im Bereich von km 1,8, Richtung AÖ die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 108 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr
Zulässige Höchstgeschwindigkeit in Kumhausen, auf der B 299, im Abschnitt 2440, bei km 1,200, um 52 km/h überschritten, Bußgeldstelle Straubing
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Kumhausen, auf der B 299, im Abschnitt 2440, bei km 1,200, H. Abzweig Ri. Altötting die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 152 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 52 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed, Frontfoto Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr
Anhörung nach begangener Verkehrsordnungswidrigkeit in Kumhausen, auf der B 299 ,durch Geschwindigkeitsübertretung erhalten, Bußgeldstelle Straubing
Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kumhausen, auf der B 299, im Abschnitt 2440, bei km 1.200, Höhe Abzweig Allkofen, Ri. Altötting die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 52 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed dokumentierte 152 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr