Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Altötting, Altötting-Wegscheid, im Bereich von km 1,8, Richtung AÖ die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 108 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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