Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 103N, Höhe Abs. 410, km 2,3, Rtg. BAB 20 begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 9 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 129 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § …Mehr