Außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h auf der B 105, Wiepkenhagen, in Richtung Stralsund festgestellt, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Wiepkenhagen, in Richtung Stralsund um 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffiphot stat. Geschw. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen übersandte …Mehr

Anhörung im Bußgeldverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock erhalten, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 97 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 27 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Verletzte Vorschriften: § 41 …Mehr

Durch Lichtmessverfahren festgestellte Geschwindigkeitsübertretung auf der B 105, zw. Redebas u. Karnin wurde mit Bußgeldbescheid geahndet, Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Rügen

Auf der B 105, zw. Redebas u. Karnin wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden 98 km/h, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Beweisfoto, Bußgeld: 80,00 € Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat Aktenführende Dienststelle: …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Missachtung des Tempolimits auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostockeingeleitet, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Bild Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock erhalten, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Durch Radarmessung festgestellte Geschwindigkeitsübertretung auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden 104 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, bei zulässigen 70 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock eröffnet, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messgerät PSF Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr