Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in 41372, Niederkrüchten, auf der Dammer Straße 106, L 372 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 95 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: MULTANOVA 6 F Digital. Bußgeld: 200,00 €, 1 Monat Fahrverbot Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr
Anhörung im Bußgeldverfahren nach Geschwindigkeitsverstoß in Kavelsdorf, auf der Dammer Straße erhalten, Bußgeldstelle Landkreis Rostock
In Kavelsdorf, auf der Dammer Straße, Höhe Nr. 2, in Rtg. Rostocker Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 64 km/h, bei zulässigen 30 km/h. Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rostock Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat „Die Fachanwälte …Mehr
Geschwindigkeit übertreten in Neuenkirchen, auf der Dammer Straße 5 – bei K276 und km 0,427 ) – in Fahrtrichtung Neuenkirchen
Geschwindigkeitsmessung in 49434 Neuenkirchen, Dammer Straße 5 (K276/km 0,427), Fahrtrichtung Neuenkirchen Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten. …Mehr
Gegen erlaubte Geschwindigkeit in Neuenkirchen, Dammer Straße verstoßen, Bußgeldstelle Landkreis Vechta leitete Bußgeldverfahren ein
In 49434 Neuenkirchen, Dammer Straße, K 276, km 0,427, Fahrtrichtung Neuenkirchen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 29.02.2016 um 40 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät LIVETEC XV3 90 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Vechta übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr