In 49434 Neuenkirchen, Dammer Straße, K 276, km 0,427, Fahrtrichtung Neuenkirchen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften am 29.02.2016 um 40 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät LIVETEC XV3 90 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Vechta übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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