Vorschriftwidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist (Handy) als Führer eines Kraftfahrzeuges in Stuttgart, Heilbronner Straße, U-Bahn-Haltestelle Pragfriedhof festgestellt Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte, Tippbewegungen Höhe Lenkrad Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 Abs. 1, 3 Nr.5 StVG, 246.1 BKat 100,00 …Mehr
Durch Lasermessung festgestellte Geschwindigkeitsübertretung in der Gem. Groß Niendorf, B 432, Hamburger Straße, Höhe Dorfstr., FR Norderstedt führte zu Bußgeldverfahren, Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
In der Gem. Groß Niendorf, B 432, Hamburger Straße, Höhe Dorfstr., FR Norderstedt wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 8 km/h überschritten. Gemessen wurden 78 km/h mit Lasergerät, bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Lasergerät, Foto. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr
Verkehrsordnungswidrigkeit durch Handyverstoß auf der B 71, Suhlendorfer Kreuz, km 14.7, FR Salzwedel begangen, Zentrale Bußgeldstelle Artern
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy auf der B 71, Suhlendorfer Kreuz, km 14.7, FR Salzwedel gehalten wurde. Beweismittel: Piezomessung, Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Vordruck Anhörung …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Artern
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, Überholspur gehalten wurde. Beweismittel: Piezomessung, Foto, Zeugen aufnehmende Beamte Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr
Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Schleswig-Holstein
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy in der rechten Hand vor den Körper in Neumünster, auf der A 7, bei km 94,150, in Rtg. Hamburg gehalten wurde. Beweismittel: Zeugen, Foto. Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § …Mehr
Bußgeldverfahren wegen “Handybenutzung” in Fuldatal, OT Wahnhausen, auf der B 3, im Bereich Fußgängerüberweg eröffnet, Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem eine Handy gehalten wurde in Fuldatal, OT Wahnhausen, auf der B 3, im Bereich Fußgängerüberweg. Beweismittel: Sensormessung mit Einseitensensor ES3.0, Foto Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr
Bußgeldbescheid über 100,00 € wegen “Handyverstoß” in Lustadt, auf Untere Hauptstraße erlassen, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
In Lustadt, auf Untere Hauptstraße verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten wurde, festgestellt. Beweismittel: Zeugen aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 € Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, 246.1 BKat Schreiben wurde …Mehr
Bußgeldbescheid wegen Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes in 73553, Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße erlassen, Bußgeldstelle Rems-Murr-Kreis erlassen
Verbotswidrige Benutzung eines elektronischen Gerätes das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist als Führer eines Kraftfahrzeuges, indem ein Handy gehalten und bedient wurde in 73553, Altdorf-Pfahlbronn, auf der Welzheimer Straße 7 Beweismittel: Zeugen, aufnehmende Beamte. Bußgeld: 100,00 € Verstoß gegen: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, …Mehr