Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolgt

Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg im Überblick

An der Messstelle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolgt sind bei der Blitzerkanzlei seit 2019 4 Fälle dokumentiert. Bußgeldstellen nach unseren Unterlagen: Zentrale OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein und Zentrale Bußgeldstelle Speyer und Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt).

Überwachung
Handynutzung am Steuer
Messgeräte
Lichtschrankenmessung
Bußgeldstelle
Zentrale OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein, Zentrale Bußgeldstelle Speyer, Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt)
Dokumentierte Fälle
4 (seit 2019)
Stand der Angaben
September 2026

Typische Prüfpunkte

  • Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
  • Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.
Trifft einer dieser Punkte auf Ihre Messung zu?Unsere Fachanwälte prüfen es kostenlos, Antwort binnen 24 Stunden.

Dokumentierte Fälle an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg

  1. Januar 2021

    Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Straubing

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG, § 19 OWiG

  2. November 2020

    Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

    Lichtschrankenmessung

  3. Mai 2020

    Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Schleswig Holstein

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

  4. Mai 2019

    Benutzung eines Mobiltelefons als Führer eines Kraftfahrzeuges wurde mit Bußgeldverfahren verfolgt, Bußgeldstelle Schleswig-Holstein

    Rechtsgrundlage: § 23 Abs. 1a, § 49 StVO, § 24 StVG

Bußgeld an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg

Wer beim Fahren ein Handy, Tablet oder Navi in die Hand nimmt, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt. Das gilt auch an der roten Ampel, solange der Motor läuft.

Handy am Steuer

Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot
TatbestandBußgeldPunkteFahrverbotPrüfung
Handy oder anderes elektronisches Gerät beim Fahren aufgenommen oder gehalten100 € 1 – Einspruch prüfen
… mit Gefährdung150 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… mit Sachbeschädigung200 € 2 1 Monat Einspruch prüfen
… beim Radfahren55 € – – Einspruch prüfen

Bußgeldkatalog Handy am Steuer

Messtechnik an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg

Lichtschrankenmessung

An der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg wird per Lichtschrankenmessung gemessen; welches Gerät genau, ist nicht bekannt. In 1 Fall an dieser Messstelle genannt. Auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen – ob sie im Einzelfall vorliegen, zeigt erst die Bußgeldakte.

  • Ausrichtung: Die Lichtschranken müssen parallel zueinander und zur Fahrbahn stehen.
  • Störungen: Andere Fahrzeuge oder Gegenstände können die Lichtschranken unterbrechen.

Alle Fehlerquellen, Gerichtsentscheidungen und Prüfpunkte zu Lichtschrankenmessung

Bußgeldstelle zu dieser Messstelle

Nach unseren Unterlagen: Zentrale OWI-Stelle der Landespolizei Schleswig-Holstein, Zentrale Bußgeldstelle Speyer, Zentrale VOWi-Stelle Straubing (Bayerisches Polizeiverwaltungsamt). Auf der Seite der Bußgeldstelle stehen Anschrift, Kontakt und Online-Portal.

Maßgeblich ist immer die Behörde, die auf Ihrem Schreiben steht. Dorthin geht auch der Einspruch. Je nachdem, wer gemessen hat, kann das eine andere Stelle sein.

An der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg geblitzt? So legen Sie Einspruch ein

  1. Frist notieren: zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids.
  2. Nichts zur Sache sagen: Im Anhörungsbogen sind nur die Angaben zur Person Pflicht.
  3. Akte prüfen lassen: Erst die Bußgeldakte zeigt, ob die Messung an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg und der Bescheid angreifbar sind.
  4. Einspruch richtig adressieren: an die Behörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat.

Häufige Fragen zur Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg

Ich wurde an der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg geblitzt – was passiert jetzt?

In der Regel erhalten Sie zuerst einen Anhörungsbogen oder Zeugenfragebogen, danach den Bußgeldbescheid. Erst mit der Zustellung des Bußgeldbescheids beginnt die Einspruchsfrist.

Wie lange habe ich nach der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg Zeit für einen Einspruch?

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Eine Begründung ist zunächst nicht erforderlich.

Lohnt sich ein Einspruch nach der Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg?

Das hängt vom Einzelfall ab. Messungen können fehlerhaft sein – etwa durch Aufbau, Eichung, Auswertung oder Zuordnung des Fahrzeugs. Gemessen wird hier per Lichtschrankenmessung – auch dieses Verfahren hat typische Fehlerquellen. Ob das hier in Betracht kommt, zeigt erst die Prüfung der Bußgeldakte.

Muss ich den Anhörungsbogen zur Handykontrolle Benutzung eines als Führer eines Kraftfahrzeuges mit verfolg ausfüllen?

Angaben zur Person sind Pflicht. Zur Sache müssen Sie sich nicht äußern – und sollten es ohne vorherige Beratung auch nicht.

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