Anhörung wegen begangener Ordnungswidrigkeit durch Missachtung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit auf der BAB 61, bei km 179,800, Gem. Grafschaft erhalten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 61, bei km 179,800, Gem. Grafschaft, in FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Brückenabstandsmessung  137 km/h Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Mit 161 km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit in auf der BAB 61, bei km 177,580, in der Gem. Grafschaft, um 61 km/h überschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 61, bei km 177,580, in der Gem. Grafschaft, FR Köln mit 61 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 161 km/h. Beweismittel: ESO ES3.0 Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, …Mehr