Bußgeldverfahren wegen Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen eingeleitet, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen mit 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 102 km/h. Beweismittel: Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung. Verstoß gegen: § 18 Abs. 5, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.5 BKat Anhörungsbogen wurde von …Mehr

Abstandsunterschreitung in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen festgestellt, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 41,20 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen wurde bei einer Geschwindigkeit von 99 km/h festgestellt. Der Abstand betrug m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt. Verletzte Vorschriften: § …Mehr

In Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen wurde der nötige Sicherheitsabstand unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 90 km/h wurde der erforderliche Abstand von 37,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Gundheim, Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 13,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung festgestellt Verletzte Vorschriften: § …Mehr

In der Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen wurde der nötige Sicherheitsabstand in der Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen um 30,50 m unterschritten, Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

Bei einer Geschwindigkeit von 85 km/h wurde der erforderliche Abstand von 42,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in der Gem. Gundheim, auf der A 61, Höhe km 334,9, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 …Mehr