Auf der BAB 2, RF Hannover, in Höhe km 183,2, Gemarkung Wendeburg wurde der nötige Sicherheitsabstand um 49,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Landkreis Peine

Bei einer Geschwindigkeit von 142 km/h wurde der erforderliche Abstand von 71,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, RF Hannover, in Höhe km 183,2, Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 22,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Bußgeld: 180,00 € Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, …Mehr

Auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2, Gemarkung Wendeburg wurde der nötige Sicherheitsabstand um 39,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Landkreis Peine

Bei einer Geschwindigkeit von 153 km/h wurde der erforderliche Abstand von 76,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2, Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 37,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat …Mehr

Bußgeldbescheid wegen Unterschreitung des Sicherheitsabstandes auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2, Gemarkung Wendeburg erlassen, Bußgeldstelle Landkreis Peine

Der Abstandsverstoß erfolgte auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2, Gemarkung Wendeburg. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 122 km/h der erforderliche Abstand von 61,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Bußgeld: 100,00 €, 1 Punkt. Verstoß gegen: …Mehr

Auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2, Gemarkung Wendeburg wurde der nötige Sicherheitsabstand um 51,50 m unterschritten, Bußgeldstelle Landkreis Peine

Bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h wurde der erforderliche Abstand von 63,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2, Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 12,00 m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 …Mehr

Auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2,Gemarkung Wendeburg wurde der nötige Sicherheitsabstand um 29,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Stadt Braunschweig

Bei einer Geschwindigkeit von 106 km/h wurde der erforderliche Abstand von 53,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 2, RF Hannover, bei km 183,2,Gemarkung Wendeburg nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat …Mehr