Bußgeldverfahren wegen Missachtung des Tempolimits auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostockeingeleitet, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 97 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung und Bild Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld wegen Geschwindigkeitsübertretung außerhalb geschlossener Ortschaften auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock erhalten, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed. Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Durch Radarmessung festgestellte Geschwindigkeitsübertretung auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock führte zu Bußgeldverfahren, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 34 km/h überschritten. Gemessen wurden 104 km/h mit Messgerät PoliScan Speed, bei zulässigen 70 km/h. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 …Mehr

Bußgeldverfahren wegen Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock eröffnet, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 24 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 94 km/h. Beweismittel: Messgerät PSF Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat Bearbeitende …Mehr

Bei erlaubter Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock mit 97 km/h festgestellt worden, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 27 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Messgerät PSF. Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § …Mehr

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock um 24 km/h hatte Einleitung eines Bußgeldverfahrens zur Folge, Bußgeldstelle Landkreis Rostock

Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 105, Umgehungsstraße Bentwisch, Höhe Abs. 480, bei km 0,1, in Rtg. Rostock die zulässige Geschwindigkeit missachtet. Bei der mit Messgerät PoliScan Speed durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 94 km/h bei erlaubten 70 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 …Mehr