In Lenting, auf der Bundesautobahn A 9, Abschnitt 920, bei km 1,636 wurde der nötige Sicherheitsabstand um 45,00 m unterschritten, Bußgeldstelle Straubing

Bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h wurde der erforderliche Abstand von 75,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Lenting, auf der Bundesautobahn A 9, Abschnitt 920, bei km 1,636 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 30,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 …Mehr

Verkehrsordnungswidrigkeit durch Unterschreitung des nötigen Sicherheitsabstandes begangen, Bußgeldstelle Straubing

Der erforderliche Abstand wurde in Lenting, auf der Bundesautobahn A 9, München, Abschnitt 920, bei km 1,636 nicht eingehalten. Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h betrug  statt des nötigen Abstandes von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde …Mehr